Wir können Terrassentechnik!
Menü Schließen

Eigenimport in die Schweiz

Eigenimport in die Schweiz Headerbild

Sie wollen einen Eigenimport in die Schweiz durchführen und die österreichische Mehrwertsteuer refundiert erhalten?

In diesem Beitrag erfahren Sie wie es funktioniert!

1. Voraussetzungen der Rückvergütung der Mehrwertsteuer

Bei einem Eigenimport von Österreich / Deutschland in die Schweiz gibt es einige Voraussetzungen um die Mehrwertsteuer von uns zurückzuerhalten.
Diese sind dabei wir folgt:

  • Sie besitzen einen gültigen Schweizer Pass
  • Ihr Wohnsitz und Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich nicht in der EU und Sie haben auch keinen Doppelwohnsitz in der EU angemeldet.
  • Der Kaufbetrag übersteigt EUR 75.-
  • Sie führen die Ware persönlich in die Schweiz von Österreich oder Deutschland ein (keine Einschaltung eines Spediteurs oder Lieferdienstes).

Sind diese Kriterien erfüllt so ist die Rückerstattung der österreichischen Mehrwertsteuer möglich.
Dafür muss jedoch folgendes Prozedere eingehalten werden:

2. Der konkrete Ablauf – Eigenimport in die Schweiz

2.1 Individuelles Offert / Auftragsbestätigung

Zuerst müssen wir Ihnen ein individuelles Offert bzw. eine individuelle Auftragsbestätigung schreiben.
Dafür benötigen wir von Ihnen neben den gewünschten Artikeln:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift (die mit den Angaben im Pass übereinstimmen müssen).
  • eine Kopie Ihres Reisepasses.
  • eine formlose Bestätigung per e-mail auf unsere Adresse office@ceratrends.com dass Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in der EU haben und auch nicht in der EU einen Doppelwohnsitz zusätzlich zur Schweiz unterhalten.

2.2 Weiteres Vorgehen bzgl. Eigenimport in die Schweiz

Ist der Auftrag erteilt und sind die Zahlungsformalitäten erledigt so erhalten Sie die Lieferung an die von Ihnen gewünschte Adresse in Österreich oder Deutschland (wir organisieren keine Direkttransporte in die Schweiz).
Der Lieferung beiliegend ist, gemeinsam mit der Rechnung und dem Lieferschein, das von uns ausgefüllte Formular U34.

Dieses Formular müssen Sie persönlich beim Schweizer Zoll abstempeln lassen.
Das Formular nennt sich ‘Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke’ und beinhaltet im Wesentlichen Ihre Rechnungsanschrift sowie die Angabe der Art und Menge der gelieferten Ware.

Anschließend senden Sie uns bitte das abgestempelte Original zu und behalten selber bitte eine Kopie dieses Formulares.

Und das war es auch schon. Sobald wir das vom Schweizer Zoll abgestempelte Formular erhalten haben veranlassen wir binnen drei Tagen die Rücküberweisung der österreichischen Mehrwertsteuer.

Das Prozedere des Eigenimport in die Schweiz – und die Rückerstattung der Mehrwertsteuer – mag vielleicht kompliziert erscheinen, funktioniert jedoch in jedem Fall!

Wir folgt noch ein Link zu der österreichischen Wirtschaftskammer wo Sie diese Bestimmungen etwas ausführlicher nochmals durchlesen können: https://www.wko.at/steuern/tax-free-shopping-hinweise-touristen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.